Dienstag, 4. August 2020

Kay Rieck spricht über die Zukunft und die Vergangenheit der Deutschen Öl und Gas (DOGSA)

In einem Interview spricht Kay Rieck über die Zukunft und die Vergangenheit der DOGSA 2020


In diesem Interview spricht Kay Rieck über seine Fehlern, wie er daraus gelernt hat und was er in Zukunft anders machen wird.
Auch sprich Kay Rieck über die sogenannten "Verbraucherschutz-Anwälte" die ihren Mandanten eher Geld kosten als welches zu bringen und durch die Verfahren müsste man dann noch länger auf sein Geld warten.


Kay Rieck steht zu seinem Wort


Kay Rieck sagt er habe nach wie vor immer noch das Ziel, alle Anleger zufrieden zu stellen und wird dahingehend sein bestes geben auch wenn ihm immer wieder Steine in den Weg gelegt werden.
Er versucht daraus eine Brücke zu bauen.


Corona Krise genutzt


Kay Rieck nutzt die Corona-Kriese um neue ÖL-Felder zu erwerben welche sogar schon Produzieren!
Sowie eine Klage gegen den Finanzierungspartner in der USA soll wohl schon laufen.


Schauen sie hier das Interview in voller Länge:


https://youtu.be/bEnR9W8ZBB4

Montag, 1. Juni 2020

Deutsche Oel & Gas: Kläger der Anlegerschutzanwälte erneut vor Gericht gescheitert

Die vermeintlichen Anlegerschutzanwälte haben erneut eine herbe Niederlage einstecken müssen. 


Die von Ihnen eingereichte Klage gegen die die Deutsche Oel & Gas S.A. wurden als „ unbegründet, in keiner Höhe schlüssig“ abgewiesen. Der Niederlage der Kläger wird noch dadurch die Krone aufgesetzt, dass sich das Gericht nicht das Recht nehmen ließ, süffisanter Weise anzumerken, dass die Klage auch dann abgewiesen worden wäre, wenn sich die Deutsche Oel & Gas S.A. nicht gegen die Klage verteidigt hätte.

Es bestätigt sich erneut, dass die Machenschaften der Schutzanwälte den betroffenen Unternehmen, handelnden Personen und Investoren mehr Schaden zufügen, als Sie den betroffenen wirklich helfen.

So können die klagenden Investoren im aktuellen Fall ebenfalls nicht am von Kay Rieck persönlich initiierten „zusätzlichen Rettungsschirm“ partizipieren und müssen auf den Ausgang des Gerichtsprozesses in USA warten.



 Rechtsanwalt
Kemal Eser

Samstag, 30. Mai 2020

Deutsche Öl und Gas S.A. Anlegerbrief vom 3 Mai 2019

Luxemburg, den 3. Mai 2019 von der Deutsche Oel & Gas S.A. war der Vorsitzende des Verwaltungsrats Kay Rieck anwesend. Dieser hat den Anlegern der Deutsche Oel & Gas S.A. und deren Vorgängenfirmen Neuigkeiten zu überbringen. Die Anleger können pro Aktie 1,20 Euro zahlen.

Begründungen werden gleich mehrere geliefert:

  • Nichtauszahlung von gesetzlich verbrieften Tax Credits des Bundesstaates Alaska in Höhe von 166 Mio USD (also US-Dollar) im Jahr 2017. Hiervon stehe noch ein Betrag in Höhe von 127 Mio. USD aus.
  • Witterungsbedingte Verzögerung der Errichtung der Infrastruktur im Jahr 2015 anstatt im Jahr 2014 und dadurch verursachte Mehrkosten in Höhe von 250 Mio. USD.
  • Daher notwendige Finanzierung der Mehrkosten über einen US-Private-Equity-Fonds, die Energy Capital Partners (ECP) aus New York.
  •  Abtretung sämtlicher Erträge an die ECP anstatt Auszahlung der Erträge an die Anleger.
  • Übernahme der Kontrolle über die operative Tätigkeit im Cook Inlet durch ECP.
  • Dramatische Zeit- und Budgetüberziehungen sowie Fehler durch ECP als Operator mit teilweise vollständiger Vereisung der Pipeline.

Ein Genehmigungsverfahren für ein Finanzprodukt, also zum Beispiel eine Schuldverschreibung oder eine Unternehmensanleihe, würde nach Angaben von Herrn Rieck zu lange dauern. Er wirbt daher am Ende seiner Anlegerinformation ein letztes Mal um Vertrauen der Anleger, um sich zusammen zurückzuholen, was den Anlegern gehört.

Kay Rieck will gelernt haben, auf keinen Fall mehr mit einem US-Investor zusammenzuarbeiten.

Unserer Meinung nach sieht es danach aus als würde Kay Rieck alles versuchen die Deutsche Öl und Gas S.A. am Leben zu halten.

Wir warten auf weitere positive Nachrichten.

Dienstag, 5. Mai 2020

Resch, Keser und Rössner - vor Gericht gegen DOG SA verloren, auf dem Konto gewonnen

Anlegerschutzanwälte scheitern mehrfach vor Gericht gegen DOG SA

Anwälte erweisen Bärendienst für die klagenden Investoren


Die von den Anwaltskanzleien Resch (Berlin), Keser  (Stuttgart) und Rössner (München) vollmundig angekündigten Schadenersatzansprüche gegen die Deutsche Oel & Gas S.A. bzw. dazugehörige Personen und Geschäftspartner sind gescheitert. 

Wie aus vielen aktuellen Urteilen hervorgeht, wurden die von o.g. Anwälten eingereichten Klagen gegen Kay Rieck und Unternehmen seiner Unternehmensgruppe und deren handelnde Personen abgewiesen und verloren. Die Damen und Herren „Anlegerschutzanwälte“ haben mit Ihren vollmundigen Versprechungen viele Anleger der Deutsche Ole & Gas u.a. unter Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung, mit Ihrem Tun zusätzlich geschädigt. 

Die teilweise völlig haltlosen und sachlich fachlich mehr als fragwürdigen Anschuldigungen der Anwälte, waren von den Gerichten nicht nachzuvollziehen. Aber was interessiert dies Resch, Leser und Rössner? Sie haben ja teilweise gegen 4-stellige Vorkasse und meistens durch Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherungen der Investoren Ihr Ziel erreicht, ungerechtfertigtes Geld auf Ihrem Konto! 

Dass diese Klagen erfolglos verpuffen, war vorauszusehen. Was nicht klar war, nun werden die Investoren, die mit den Anwälten wie Resch, Keser und Rössner zusammengearbeitet haben auch von einer zusätzlichen Entschädigungsoption ausgeschlossen - zurecht! 

Anstatt dem  unverschuldet strauchelnden Unternehmen DOG SA zur Seite zu stehen und nicht zusätzliche Kosten und Ressourcen zu binden, hätten Sie sich solidarisch auf dem Weg zur Rettung zeigen können. 

Dies hätte zur Folge, dass Sie an Herrn Kay Rieck´s persönlicher zusätzlicher Rückzahlungsaktion hätten teilnehmen können. Dann hätten Sie neben der aktuell laufenden Klage gegen den Finanzinvestor ECP (Energy Capital Invest), an der sich tausende von klar denkenden und vertrauensvollen Anlegern beteiligt haben, eine weitere Option Ihr Geld, zusätzlich zur Klage schnell zurückzubekommen. 

Aber wer sich in die Hände von Abzockeranwälten gibt, die selbst mehr Gerichtsverfahren gegen sich laufen haben, als Verfahren, die sie gewonnen haben, - der darf am Ende nicht jammern, wenn er leer ausgeht  - es war seine Entscheidung!


An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal auf zahlreiche Webseiten und Nachrichtenjournalen verweisen welche die Machenschaften von Anwalts Kanzleien wie diesen aufdeckt.





Jochen Resch

Sonntag, 1. März 2020

DGAP-Adhoc: Deutsche Öl und Gas S.A: Furie Operating Alaska hat zusammen mit Cornucopia Oil & Gas und CorsairOil & Gas melden Insolvenz an ?

Furie Operating Alaska stellen einen Antrag auf Gläubigerschutz?



Bereits am 16.08.2019 wurde Antrag auf Gläubigerschutz gestellt.

16.08.2019 / 12:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Deutsche Oel & Gas I S.A.:

Luxembourg, 16. August 2019: Die Furie Operating Alaska, LLC hat zusammen
mit der Cornucopia Oil & Gas Company, LLC und der Corsair Oil & Gas, LLC
beim Insolvenzgericht von Delaware einen Antrag auf Gläubigerschutz nach
Chapter 11 gestellt.

16.08.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Deutsche Oel & Gas I S.A.
                   45, Boulevard du Prince Henri
                   1724 Luxembourg
                   Luxemburg
   E-Mail:         investor@deutsche-oel-gas.com
   Internet:       http://www.deutsche-oel-gas.com/
   ISIN:           DE000A18X5C7
   WKN:            A18X5C
   Börsen:         Freiverkehr in Frankfurt
   EQS News ID:    858797

   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
858797 16.08.2019 CET/CEST

     ISIN  DE000A18X5C7

    AXC0105    2019-08-16/12:01


Es bleibt also zu erwarten ob der Antrag abgelehnt oder angenommen wird!

Bisher sieht es für die Deutsche Öl und Gas doch sehr gut aus, warten wir ab wie es weiter geht.

Sonntag, 23. Februar 2020

Kay Rieck klage gegen ECP ?

Willkommen zurück auf unserem Blog über die aktuellen Ereignisse bei Kay Rieck und der DOGSA (Deutsche ÖL und Gas S.A.)


Aktuell sind Nachrichten im Umlauf das Herr Kay Rieck eine Klage gegen die ECP am laufen oder gar gewonnen hat, wir versuchen mit dem Büro der Deutschen ÖL und Gas S,A. Kontakt aufzunehmen um an nähere Informationen zu kommen.


Rettet Kay Rieck das sinkende Schiff ?


Wie wir vorher schoneinmal berichtet haben, glauben wir persönlich nicht das Kay Rieck sich geschlagen geben wird von den Rückschlägen die Er oder die DOGSA bereits hinter sich haben.
Ein Format wie das von Kay Rieck würde meiner Meinung nach sein letztes Hemd geben um eben den "Gegnern" nicht Recht zu geben.


Wenn einer Feuer ruft, schliessen sich alle an !

Es ist wie es immer im Leben ist wenn einer Feuer Ruft, dann schliessen sich alle an auch so bei Kay Reick, die Anwälte riechen das Geld ihrer Mandanten und freuen sich darauf jeden zu Verklagen der in oder auch ausserhalb der Reichweite ist, ob es nun eine Chance auf Erfolg gibt oder nicht diese Anwälte werden immer mit Erfolgen werben, früher war ein solches gebären, den Anwälten strickt untersagt für sich Werbung zu machen und in einer solchen Form schon gar nicht.


Kay Rieck mit unbekannter Person
Kay Rieck mit unbekannter Person

Dienstag, 21. Januar 2020

Kay Rieck Verurteilung oder Verjährung oder alles Humbug?

Die Betrüger Anwälte

 

Die Eser Rechtsanwaltskanzlei aus Stuttgart wie auch andere Betrüger Anwälte locken Mandanten mit Angeblich gewonnen Verfahren. 

Wie wir im Internet Recherchiert haben, sind diese Anwälte alle eeinschlägig dafür bekannt, Mandanten um ihr Geld zu bringen mit falschen Versprechen und Lügen. So finden wir hier Webseiten wie z.b.:


Diese Liste könnte man noch um einiges Erweitern, Sie sehen nur weil Rechtsanwälte die daran Verdienen Sie zu vertreten nicht immer im Sinn haben ihnen zu Helfen, sondern Geld zu verdienen.
Jeder Brief,  jedes Telefonat, jede Email kostet Sie Geld.
Und Genau dies nutzen Anwälte wie Die Kanzlei Resch und die Kanzlei Esser aus Stuttgart auch aus.

Gezielt werden nach Firmen gesucht, an deren man Wankeln kann wie zum Beispiel, Kay Rieck, Thorsten Schmieling und die Deutsche ÖL und Gas oder unzählige andere Unternehmen. Die Investoren solcher Firmen werden gezielt mit einer riesen Anzahl an Blogs und Webseiten in die Irre geführt und es wird Angst verbreitet, manche Anwälte haben bis zu 15 Webseiten gegen Firmen um auf Google besser gefunden zu werden,  um so eine großere Reichweite für den Kundenfang zu haben.

Legale Abzocke

Warum Anwälte solche Methoden anwenden dürfen ist mir unklar, früher war das Werben für sich als Anwalt schon nicht gerne gesehen, aber das Werben von Kunden für aussichtslose Fälle nur um durch die "Arbeit" noch mehr Geld aus dem Mandanten zu ziehen, welcher Mensch tut so etwas?
Meiner Meinung nach auf dem Niveau einnem Obdachlosen den Becher zu Stehlen!

Die Abzocker Anwälte werden Modern

 

Leuten wie Jochen Resch von der Kanzlei Resch betreiben auch aktiv Youtube und andere Social media Kanäle um mehr und mehr Reichweite zu Generieren. Und das gelingt ihnen offenbar auch Zahlreiche Mandanten haben dort schon ihr Geld lassen müssen, ein Erfolg wurde Versprochen und am bitteren Ende gab es nur eine saftige Rechnung

Lesen Sie auch hier weiteres zu diesen Kanzlein:


Jochen Resch auf Kundenfang