Montag, 1. Juni 2020

Deutsche Oel & Gas: Kläger der Anlegerschutzanwälte erneut vor Gericht gescheitert

Die vermeintlichen Anlegerschutzanwälte haben erneut eine herbe Niederlage einstecken müssen. 


Die von Ihnen eingereichte Klage gegen die die Deutsche Oel & Gas S.A. wurden als „ unbegründet, in keiner Höhe schlüssig“ abgewiesen. Der Niederlage der Kläger wird noch dadurch die Krone aufgesetzt, dass sich das Gericht nicht das Recht nehmen ließ, süffisanter Weise anzumerken, dass die Klage auch dann abgewiesen worden wäre, wenn sich die Deutsche Oel & Gas S.A. nicht gegen die Klage verteidigt hätte.

Es bestätigt sich erneut, dass die Machenschaften der Schutzanwälte den betroffenen Unternehmen, handelnden Personen und Investoren mehr Schaden zufügen, als Sie den betroffenen wirklich helfen.

So können die klagenden Investoren im aktuellen Fall ebenfalls nicht am von Kay Rieck persönlich initiierten „zusätzlichen Rettungsschirm“ partizipieren und müssen auf den Ausgang des Gerichtsprozesses in USA warten.



 Rechtsanwalt
Kemal Eser