Samstag, 30. Mai 2020

Deutsche Öl und Gas S.A. Anlegerbrief vom 3 Mai 2019

Luxemburg, den 3. Mai 2019 von der Deutsche Oel & Gas S.A. war der Vorsitzende des Verwaltungsrats Kay Rieck anwesend. Dieser hat den Anlegern der Deutsche Oel & Gas S.A. und deren Vorgängenfirmen Neuigkeiten zu überbringen. Die Anleger können pro Aktie 1,20 Euro zahlen.

Begründungen werden gleich mehrere geliefert:

  • Nichtauszahlung von gesetzlich verbrieften Tax Credits des Bundesstaates Alaska in Höhe von 166 Mio USD (also US-Dollar) im Jahr 2017. Hiervon stehe noch ein Betrag in Höhe von 127 Mio. USD aus.
  • Witterungsbedingte Verzögerung der Errichtung der Infrastruktur im Jahr 2015 anstatt im Jahr 2014 und dadurch verursachte Mehrkosten in Höhe von 250 Mio. USD.
  • Daher notwendige Finanzierung der Mehrkosten über einen US-Private-Equity-Fonds, die Energy Capital Partners (ECP) aus New York.
  •  Abtretung sämtlicher Erträge an die ECP anstatt Auszahlung der Erträge an die Anleger.
  • Übernahme der Kontrolle über die operative Tätigkeit im Cook Inlet durch ECP.
  • Dramatische Zeit- und Budgetüberziehungen sowie Fehler durch ECP als Operator mit teilweise vollständiger Vereisung der Pipeline.

Ein Genehmigungsverfahren für ein Finanzprodukt, also zum Beispiel eine Schuldverschreibung oder eine Unternehmensanleihe, würde nach Angaben von Herrn Rieck zu lange dauern. Er wirbt daher am Ende seiner Anlegerinformation ein letztes Mal um Vertrauen der Anleger, um sich zusammen zurückzuholen, was den Anlegern gehört.

Kay Rieck will gelernt haben, auf keinen Fall mehr mit einem US-Investor zusammenzuarbeiten.

Unserer Meinung nach sieht es danach aus als würde Kay Rieck alles versuchen die Deutsche Öl und Gas S.A. am Leben zu halten.

Wir warten auf weitere positive Nachrichten.

Dienstag, 5. Mai 2020

Resch, Keser und Rössner - vor Gericht gegen DOG SA verloren, auf dem Konto gewonnen

Anlegerschutzanwälte scheitern mehrfach vor Gericht gegen DOG SA

Anwälte erweisen Bärendienst für die klagenden Investoren


Die von den Anwaltskanzleien Resch (Berlin), Keser  (Stuttgart) und Rössner (München) vollmundig angekündigten Schadenersatzansprüche gegen die Deutsche Oel & Gas S.A. bzw. dazugehörige Personen und Geschäftspartner sind gescheitert. 

Wie aus vielen aktuellen Urteilen hervorgeht, wurden die von o.g. Anwälten eingereichten Klagen gegen Kay Rieck und Unternehmen seiner Unternehmensgruppe und deren handelnde Personen abgewiesen und verloren. Die Damen und Herren „Anlegerschutzanwälte“ haben mit Ihren vollmundigen Versprechungen viele Anleger der Deutsche Ole & Gas u.a. unter Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung, mit Ihrem Tun zusätzlich geschädigt. 

Die teilweise völlig haltlosen und sachlich fachlich mehr als fragwürdigen Anschuldigungen der Anwälte, waren von den Gerichten nicht nachzuvollziehen. Aber was interessiert dies Resch, Leser und Rössner? Sie haben ja teilweise gegen 4-stellige Vorkasse und meistens durch Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherungen der Investoren Ihr Ziel erreicht, ungerechtfertigtes Geld auf Ihrem Konto! 

Dass diese Klagen erfolglos verpuffen, war vorauszusehen. Was nicht klar war, nun werden die Investoren, die mit den Anwälten wie Resch, Keser und Rössner zusammengearbeitet haben auch von einer zusätzlichen Entschädigungsoption ausgeschlossen - zurecht! 

Anstatt dem  unverschuldet strauchelnden Unternehmen DOG SA zur Seite zu stehen und nicht zusätzliche Kosten und Ressourcen zu binden, hätten Sie sich solidarisch auf dem Weg zur Rettung zeigen können. 

Dies hätte zur Folge, dass Sie an Herrn Kay Rieck´s persönlicher zusätzlicher Rückzahlungsaktion hätten teilnehmen können. Dann hätten Sie neben der aktuell laufenden Klage gegen den Finanzinvestor ECP (Energy Capital Invest), an der sich tausende von klar denkenden und vertrauensvollen Anlegern beteiligt haben, eine weitere Option Ihr Geld, zusätzlich zur Klage schnell zurückzubekommen. 

Aber wer sich in die Hände von Abzockeranwälten gibt, die selbst mehr Gerichtsverfahren gegen sich laufen haben, als Verfahren, die sie gewonnen haben, - der darf am Ende nicht jammern, wenn er leer ausgeht  - es war seine Entscheidung!


An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal auf zahlreiche Webseiten und Nachrichtenjournalen verweisen welche die Machenschaften von Anwalts Kanzleien wie diesen aufdeckt.





Jochen Resch